Allgemeine Lizenzbedingungen für das "yalst-LiveSupportTool"
DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN REGELN DEN UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS, DAS SIE AN DER VORSTEHEND GENANNTEN SOFTWARE ERWERBEN. SIND SIE MIT DIESEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, IST DIE ROSTOCK-DIGITAL GBR NICHT BEREIT, IHNEN EIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE ZU GEWÄHREN. LESEN SIE SICH DAHER DIE ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE ODER DEM ÖFFNEN DES VERSIEGELTEN DATENTRÄGERS WERDEN DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN TEIL DES ZWISCHEN IHNEN UND DER ROSTOCK-DIGITAL GBR GESCHLOSSENEN VERTRAGES.
1. ALLGEMEINES
Die Software gehört der rostock-digital GbR und genießt den
Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen
Urheberrechtsabkommens.
2. GELTUNGSBEREICH
1. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit
dem Softwarehersteller rostock-digital über die Software
"yalst-LiveSupportTool", nachfolgend auch Software genannt.
2. Mit Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der
Software erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden
Vertragsbedingungen als verbindlich an.
3. SOFTWAREÜBERLASSUNG
1. Gegenstand ist die Überlassung der in 2 genannten Software
und der Installationsanleitung sowie die Einräumung eines
nicht ausschließlichen, dauerhaften, nicht einseitig
widerrufbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der
Software. Lediglich die physikalischen Datenträger, auf
dem sich die Software befindet, geht in das Eigentum des
Lizenznehmers über. Die rostock-digital GbR bleibt Inhaber
sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software.
Ihr Recht zur Benutzung der Software bestimmt sich nach diesem
Lizenzvertrag.
2. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine Vervielfältigung zu
Sicherheitszwecken vorzunehmen. Alle Kopien der Software
unterliegen dieser Vereinbarung.
3. Die Nutzung umfaßt als zulässige Handlungen die Installation
der Software auf ausschließlich einem Webserver, das Laden in
den temporären Speicher (d. h. RAM) oder in einen permanenten
Speicher (z. B. Festplatte) und den Ablauf der Software. Auf
andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht.
Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der Lizenznehmer
keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der
Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend,
gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
4. Der Lizenznehmer erwirbt das Recht, die lizensierte Anzahl
an Zugängen in der Software einzurichten.
5. Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine
andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der
Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den
Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren,
disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln
sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf
andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung der
Installationsanleitung sind untersagt.
6. Der Lizenznehmer erwirbt an der Software lediglich das in
3(1), 3(2), 3(3) und 3(4) genannte sachlich begrenzte
Nutzungsrecht. Die rostock-digital GbR behält sich insbesondere
alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrechte an der Software vor.
7. Die Software der rostock-digital GbR darf nicht verwendet
werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von
Kernkraft-Anlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, bei der
Flugüberwachung oder anderen sicherheitsrelevanten
Überwachungssystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in
der Software der rostock-digital GbR zu Todesfällen,
Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden
führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind
Sie nicht mehr berechtigt, die rostock-digital GbR-Software zu
benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht
gekündigt haben sollte.
4. LIEFERUNG DER SOFTWARE UND LIZENZIERUNG
1. Die Lieferung der Software erfolgt auf CD-ROM oder durch
Download. Die Software ist mit der Lieferung in vollem Umfang
funktionsfähig.
2. Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber.
3. Mit der Lieferung der Software auf CD-ROM oder durch Download
gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung bzw.
Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.
5. UMFANG DER SOFTWARE UND UPDATES
1. Die Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen
Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates kann
diesen Umfang erhöhen und reduzieren. Die rostock-digital GbR
ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung von Updates
Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies
erforderlich ist.
2. Die rostock-digital GbR verpflichtet sich, notwendige Updates
zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur
kostenfreien Bereitstellung besteht nicht.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Keine vollständige Fehlerfreiheit: Die rostock-digital GbR
weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand
nicht möglich ist, Softwareprodukte so zu entwickeln, daß sie
vollkommen fehlerfrei sind. Eine Gewährleistung für übliche
Softwarefehler, welche die Nutzbarkeit der Software nicht oder
nur unerheblich beeinträchtigen, wird daher nicht übernommen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Die Gewährleistungsrechte
des Lizenznehmers setzen voraus, daß der Kunde seinen nach
§§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei
dieser Untersuchung gefundenen Fehler müssen der rostock-digital
GbR unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Fehler, die bei
dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später
auftreten, müssen der rostock-digital GbR unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche
Mitteilung muß eine hinreichend genaue Beschreibung des Fehlers
enthalten, die es der rostock-digital GbR ermöglicht, den Fehler
zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.
3. Gewährleistungsrechte: Bei berechtigter Mängelrüge leistet
die rostock-digital GbR Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener
Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen
anzusehen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der
Software.
3a. Entfall der Gewährleistung: Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Lizenznehmer eine von der rostock-digital GbR nicht
autorisierte Änderung oder Bearbeitung der Software vornimmt,
es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, daß der in der Rede
stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche
Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch
die Änderung nicht erschwert wurde.
3b. Anti-Viren-Programm: Die Software wurde von der
rostock-digital GbR vor der Überlassung an den Lizenznehmer mit
Hilfe eines Anti-Viren-Programms geprüft, um die Möglichkeiten
von Computer-Viren auf ein Minimum zu reduzieren. Die
rostock-digital GbR empfiehlt Ihren Kunden jedoch, ebenfalls
Anti-Viren-Programme einzusetzen, um das eigene Computersystem,
trotz der Prüfung durch die rostock-digital GbR vor
eindringenden Viren zu schützen. Sollte in der Software ein
Virus entdeckt werden, hat der Lizenznehmer dies der
rostock-digital GbR unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall
wird die rostock-digital GbR die Software vergütungsfrei
ersetzen.
3c. Kosten: In berechtigten Gewährleistungsfällen werden dem
Lizenznehmer keinerlei Vergütungen oder Kosten berechnet. Stellt
sich bei der Vornahme von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten
jedoch heraus, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorgelegen hat,
so ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Leistungen der
rostock-digital GbR entsprechend den allgemeinen
Vergütungssätzen der rostock-digital GbR zu vergüten.
4. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die
rostock-digital GbR nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen,
soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein
Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher
Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder
der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht
auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf
solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Eine Haftung der rostock-digital GbR ist ausgeschlossen, wenn
der Ausfall und/oder die Mängel der Software auf einen Unfall,
auf Mißbrauch, fehlerhafte Anwendung, Nichtbeachtung der
angegebenen Systemvoraussetzungen oder auf nicht ordnungsgemäße
Datensicherung durch den Lizenznehmer zurückzuführen ist.
7. Die rostock-digital GbR haftet nicht für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von
Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
8. Die rostock-digital GbR haftet nicht für Funktionsmängel, die
durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen.
9. Free-Edition und Trial-Versionen: Da diese Produktvarianten
ohne jegliche Kosten lizenziert werden, besteht keinerlei
Gewährleistung oder Haftung für die Free-Edition bzw. für
Trial-Versionen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellt die
rostock-digital GbR diese Varianten so zur Verfügung, "wie
sie sind" ohne irgendeine Gewährleistung oder Haftung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt
auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten
Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit
liegt beim Lizenznehmer.
10. Die rostock-digital GbR stellt mit der Software nur eine
technische Plattform zur Kommunikation bereit und haftet nicht
für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte.
11. Es gelten die AGB der rostock-digital GbR ergänzend.
7. WETTBEWERBSVERBOT, GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. Der Lizenznehmer nutzt sein erworbenes Wissen der
softwaretechnischen Möglichkeiten und Funktionsweisen der
Software nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Das
gilt für jede unmittelbare und mittelbare Tätigkeit. Als
Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die der
urheberrechtlich geschützten Software entspricht oder mit ihr
vergleichbar ist.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem
Vertragsverhältnis erlangten Informationen über die
Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben
den Kenntnissen über die Produkt- und Geschäftspolitik sowie
Vertriebszweige besonders für alle Informationen, die als
vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck
nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und
Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede
andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Auftraggebers.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die
Vertragsparteien ein.
4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweiligen
Datenschutzbestimmungen beim Einsatz der Software einzuhalten.
5. Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf diese
Pflichten hin.
8. ANWENDBARES RECHT UND TEILNICHTIGKEIT
Der Lizenzvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen nicht.
9. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus
oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen Lizenzbedingungen
unterliegen, ist der Sitz der rostock-digital GbR in Rostock.
10. VOLLSTÄNDIGKEIT
Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen
den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle
aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen
Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind
schriftlich niederzulegen.